Erschließung von Grundwasser
Grundlegend für die Grundwassererschließung ist eine umfassende Ansprache der anstehenden Gesteine. Kenntnisse der regionalen Geologie werden mit geeigneten Untersuchungen im Planungsgebiet ergänzt. Dann folgt eine Entscheidung über die Ausführung des Brunnenbaus durch Wahl eines geeigneten Erschließungsverfahrens. Gesetzliche Grundlage für den Umgang mit oberirdischen und unterirdischen Gewässern und damit der gewerblichen und privaten Grundwassernutzung ist das Wasserrecht; für Baden-Württemberg gilt das Wassergesetz (WG) vom 1. Januar 1999 (Neufassung 2005).